Neues Melderecht: Wohnungsgeberbescheinigung
Wohnungsgeber müssen Mietern ab 01.11.2015 den Einzug in eine bzw. in wenigen Fällen auch bei Auszug aus einer Wohnung (ersatzlose Aufgabe der Nebenwohnung, Wegzug ins Ausland) innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Wohnungsgeber sind die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Die erforderliche Bestätigung muss Namen und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- und Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung, die konkrete Lage der Wohnung innerhalb des Wohngebäudes sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Die Gemeinde Lichtenau als Meldebehörde ist vom Gesetzgeber dazu angehalten, mit dem In-Kraft-Treten der Regelung ohne Vermieterbescheinigung Anmeldungen im Melderegister abzulehnen. Um die Einführung dieser Neuerung so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, das vom Vermieter ausgefüllt zur An-oder Ummeldung ab dem 01. November 2015 vorzulegen ist.
Wohnungsgebern die die Bescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 EURO. Wer einem anderen eine Wohnung anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000,00 EURO rechnen.
Dokumente beantragen
Ihr Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis ist abgelaufen? Sie benötigen neue Dokumente? Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Wichtig ist, dass die Reihenfolge aller Vornamen auf den Personaldokumenten mit der der Urkunde übereinstimmt.
Bitte beachten Sie:
Bei der Beantragung von allen Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass und vorläufige Dokumente) ist die Vorlage der Geburts- oder Eheurkunde unbedingt erforderlich. Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Bei minderjährigen Kindern ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Die Gebühren entrichten Sie bitte bei der Antragstellung.